Jeder neue Grundstücks- oder Gebäudeanschluss an das gemeindliche Kanalnetz muss vor dem Verfüllen aller Rohrleitungsgräben auf dem Privatgrundstück durch den Klärwärter Konrad Schnabel vor Ort abgenommen werden. Dieser fertigt hierüber ein Protokoll an, von dem der Eigentümer auf Wunsch einen Abdruck erhält. Ich bitte Sie, mit dem Klärwärter rechtzeitig vorher einen Abnahmetermin zu vereinbaren. Diese Abnahme ist Bestandteil der gesetzlich geforderten Nachweise.