Sie sind hier: Mitteilungsblatt Mitteilungen 2006 Oktober 2006  
 MITTEILUNGEN 2006
Juni 2006
Oktober 2006
Dezember 2006
 MITTEILUNGSBLATT
Mitteilungen 2007
Mitteilungen 2006
Mitteilungen 2005
Mitteilungen 2004
Mitteilungen 2003
Mitteilungen 2002

SANIERUNG DER KLÄRANLAGE GUNGOLDING ODER ÜBERLEITU
 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19. September 2006 einstimmig beschlossen, beim Abwasserzweckverband Altmühl-Jura den Antrag zu stellen, das Abwasser des Ortes Gungolding in die Kläranlage Pfalzpaint zu übernehmen.

Gründe:
Nach den Kostenberechnungen des Ing.-Büro Klos wären für die Sanierung der Kläranlage in Gungolding rund 990.000,- EUR aufzuwenden.

Dagegen entstehen bei einer Überleitung des Gungoldinger Abwassers Investitionskosten von rund 590.000,- EUR.

Im durchgeführten Messprogramm wurde festgestellt und vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt schriftlich bestätigt, dass die bestehende Kläranlage Pfalzpaint zur Aufnahme des Abwassers von Gungolding geeignet ist und aufgrund der neu zu beurteilenden Situation die wasserrechtliche Genehmigung für weitere 20 Jahre erteilt werden könnte (= bis 2027).

Weiterhin sprechen folgende Gründe für diese Lösung:

Es ist

• mit geringeren Klärwärter- und Überprüfungskosten zu rechnen (Wegfall der Betreuung für eine komplette Anlage mit Maschinen- und Elektrotechnik),

• mit einer besseren Auslastung der Kläranlage Pfalzpaint zu rechnen, da die Vorklärung der Kläranlage so groß gebaut wurde, dass bereits hier eine erhebliche Reinigungsleistung stattfindet und die Biologie laut den gemessenen Abwasserwerten nur mit ca. 600 Einwohner belastet ist,

• durch mehr Abwasserzufluß mit kürzeren Abwasser-Aufenthaltszeiten im Vorklärbecken zu rechnen, wodurch der Fäulnisprozeß noch früher unterbrochen würde,

• bei späteren Verbesserungsbeitragsmaßnahmen eine geringere Belastung des einzelnen Eigentümers gegeben, da bei der Kalkulation der Beitragssätze auch die Flächen von Gungolding mit zum Beitrag heranzuziehen wären,

• bei größerem Unterhaltsaufwand (z. B. Renovierung Betriebsgebäude, Becken, Ortskanalnetze, Grundstücksanschlüsse, Pumpstationen usw.) eine gemäßigtere Gebührenanpassung möglich (Gungolding würde 37% der gebührenpflichtigen Abwassermenge ausmachen),

• in Anpassungen an neue Techniken (z. B. Systemüberwachung, Meßinstrumente, Rechen, Sandfang, Phosphatfällung) innerhalb des Gemeindebereichs einmal weniger zu investieren,

• der Wirtschaftlichkeit beim Verwalten von öffentlichen Mitteln entsprochen.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altmühl-Jura hat nun über die Aufnahme und deren Bedingungen in der nächsten Sitzung zu entscheiden.


Elektro-Altgeräte-Gesetz wird umgesetzt | Information zur Breitband-Initiative der Gemeinde

Druckbare Version