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ABWASSERBEITRÄGE - MELDUNG VON BAULICHEN VERÄNDERU
 

Alle Gebäudeeigentümer sind verpflichtet bauliche Veränderungen unverzüglich dem Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde zu melden. Insbesondere Baumaßnahmen für die keine Baugenehmigung beantragt wird oder wurde sind schriftlich zu melden. Die Gemeinde prüft dann inwieweit eine Beitragspflicht besteht.

Eigentümer die sich nicht sicher sind, ob Sie z. B. den Dachgeschoßausbau (Spielzimmer genügt), den Wintergartenbau, den Windfanganbau, die Nutzungsänderung von Nebengebäuden usw. der Gemeinde gemeldet haben, können dies in der VG Eichstätt bei Herrn Wittmann (Telefon 0 84 21 / 97 40-31) erfragen bzw. sich bestätigen lassen.

Ich bitte alle Gebäudeeigentümer der Pflicht nachzukommen um späteren Ärger und extra Kosten zu vermeiden.


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