Für die Volksschulneugliederung hat die Regierung von Oberbayern eine Rechtsverordnung erlassen. Die Schüler der Hauptschule (Jahrgangsstufen 5 bis 9) gehören ab dem Schuljahr 2007/2008 der Hauptschule Schottenau an. Die Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 werden dann ebenfalls die Hauptschule Schottenau besuchen; die Kosten werden über den Schulverband Schottenau abgerechnet.