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VOLKSSCHULNEUGLIEDERUNG
 

Für die Volksschulneugliederung hat die Regierung von Oberbayern eine Rechtsverordnung erlassen. Die Schüler der Hauptschule (Jahrgangsstufen 5 bis 9) gehören ab dem Schuljahr 2007/2008 der Hauptschule Schottenau an. Die Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 werden dann ebenfalls die Hauptschule Schottenau besuchen; die Kosten werden über den Schulverband Schottenau abgerechnet.


Abwassergebühren | Aktion "3 Tage für Helden"

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