Der vom Gemeinderat am 5. April 2005 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes "Gut Moierhof" wurde im Geltungsbereich nach der 1. Auslegung und anschließender Abwägung von (MD) auf (SO) Sonderbaufläche nach § 1 BauNVO mit Einschränkung auf Pkw-Stellplätze und landwirtschaftliche Maschinenhallen geändert.
Der Babauungsplan mit den obengenannten Änderungen sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 27. Juni 2005 bis 1. August 2005 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Pfahlstraße 17, Zimmer 4, 85072 Eichstätt, während der Geschäftszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der nochmaligen Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den obengenannten Änderungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt vorbringen. Über den Planinhalt kannn Auskunft verlangt werden. Über Bedenken und Anregungen entscheidet der Gemeinderat.