Bei viehhaltenden Betrieben ohne Wasserzwischenzähler Die Halter von Schweinen, Schafen, Pferden und Rindern haben Veränderungen ihres Tierbestandes zum 1. Januar 2006 gegenüber dem 1. Januar 2005, bis zum 10. Januar 2006, der Gemeinde schriftlich mitzuteilen. Die Meldung dient zur Ermittlung des abzugsfähigen Frischwasserverbrauchs für die Tränkung von Tieren. Erfolgt keine Meldung, werden die vorhandenen Daten übernommen.
Jährliche Meldung der Wasserzwischenzähler-Stände Ausstehende Meldungen über Zwischenzähler - Ablesungen sind umgehend in der VG Eichstätt einzureichen.