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ALTE LOHNSTEUERKARTEN SIND FÜR DIE GEMEINDE BARES
 

Von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr für ihre Einkommensteuerveranlagung benötigte Lohnsteuerkarten 2005 sollen baldmöglichst an die Gemeinde zurückgegeben werden. Dies betrifft z. B. Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer,

• die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den LohnsteuerJahresausgleich oder die Einkommensteuerveranlagung benötigen,

• deren Lohnsteuerkarten - aus welchen Gründen auch immer - 2005 ohne Eintragung geblieben sind und

• die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.

Die Lohnsteuerkarten 2005 sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohnund Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte (mit Eintrag) mindert die Steuereinnahmen der Gemeinde und wirkt sich damit zum Nachteil aller Einwohner aus.

Außerdem wird anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten erneut eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Daten für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke von besonderer Bedeutung sind. Sie geben Aufschluss über die Einkommensteuerverteilung und Steuerbelastung und liefern somit wichtige Hinweise
für steuerpolitische Entscheidungen.

Wer also vermeiden will, dass seine Gemeinde Geld verschenkt, sollte seine Lohnsteuerkarte 2005 baldmöglichst an die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt
zurückgeben, wenn er sie nicht direkt beim Finanzamt einreicht oder diese nicht beim Arbeitgeber zur Ermittlung der Lohnsteuerbescheinigung verbleibt.

Bitte geben Sie die Lohnsteuerkarte in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Zi. 1, Herrn Brumeißl, ab.


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