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GESTALTUNG VON GÄBERN BZW. GRABDENKMÄLERN
 

Die Gräber in den Friedhöfen der Gemeinde dürfen nur gärtnerisch gestaltet werden. Das heißt steinerne Grababdeckplatten sind nicht erlaubt. Die Erlaubnis Grabdenkmäler (Grabstein) und Einfassung aufzustellen muss bei der Gemeinde rechtzeitig vorher beantragt werden. Hierzu ist ein bemaßter Entwurf im Maßstab 1:10 mit Angabe des Werkstoffs und der Schrift- und Schmuckverteilung vorzulegen. Die Zeichnungen stellen in der Regel die Steinmetzbetrieb zur Verfügung.


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