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MELDUNG VON BAUVORHABEN BEI DER GEMEINDE
 

Im Baurecht wurden viele Vereinfachungen für die Bauherrn eingeführt. Vor der Durchführung auch kleinerer baulicher Maßnahmen sollten Sie sich jedoch bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Eichstätt erkundigen, ob das geplante Vorhaben genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Außerdem sollten Sie prüfen lassen, ob das Vorhaben eine erneute Beitragspflicht bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auslöst. So vermeiden Sie eventuelle Verletzungen von Vorschriften und schlechte Überraschungen.

Jedes Bauvorhaben wir im Baubuch der Gemeinde registriert. Sobald das Vorhaben abgeschlossen ist, wird dies in den Unterlagen vermerkt und bestimmten Behörden wie Finanzamt, Vermesungsamt und dem statistischen Landesamt mitgeteilt.

P.S.: Hintergrund ist die Vereinbarung mit dem Vermessungsamt.
Hier sollen alle bekannten Bauvorhaben dem Vermessungsamt gemeldet werden, um die 20 Prozent Ermäßigung von Kosten für die Abgabe von DFK alljährlich zu erhalten (ca. 120 Euro je Gemeinde).


Motorsägenkurs des Forstamtes Kipfenberg, am 7./8. | Alarmierung der Feuerwehren

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