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PRÜFPFLICHT VON TANKANLAGEN FÜR HEIZÖL, DIESEL, BE
 

Prüfpflicht von Tankanlagen für Heizöl, Diesel, Benzin und Altöl

Das Landratsamt Eichstätt weist darauf hin, dass in den folgenden Fällen Tankanlagen regelmäßig von einem amtlichen Sachverständigen überprüft werden müssen. Die Prüfung ist vom Betreiber, bzw. Eigentümer der nachgenannten Anlagen zu veranlassen:

Alle unterirdischen Öltanks und Rohrleitungen (z.B. Heizöl, Diesel).

Alle oberirdischen Tanks bei Heizöl und Diesel ab einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Litern, bei Altöl und Benzin vonmehr als 1.000 Litern.

In Wasser- und Heilquellenschutzgebieten besteht die Prüfpflicht bereits ab einem Volumen von mehr als 1.000 Liternn bei Heizöl und Diesel und bei mehr als 100 Litern bei Altöl und Benzin.

Eine Prüfung hat regelmäßig alle fünf Jahre bzw. bei unterirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten alle zweieinhalb Jahre zu erfolgen. Außerdem ist die Prüfung vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, vor einer Wiederinbetriebnahme und bei Stilllegung der Anlage durchzuführen.

Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen ist beim Landratsamt Eichstätt erhältlich. Im Internet ist die aktuelle Liste unter der Adresse http://www.bayern.de/lfw/service/psw/welcome.htm abrufbar.

Bei weiteren Fragen steht das Landratsamt Eichstätt - Sachgebiet 53 - Wasserrecht, Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt (Tel. 08421 / 70-227, -268, -267) gerne zur Verfügung.


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