Sie sind hier: Mitteilungsblatt Mitteilungen 2003 Juli 2003  
 MITTEILUNGEN 2003
Juli 2003
Dezember 2003
 MITTEILUNGSBLATT
Mitteilungen 2007
Mitteilungen 2006
Mitteilungen 2005
Mitteilungen 2004
Mitteilungen 2003
Mitteilungen 2002

ÜBERPRÜFUNG DER STANDFESTIGKEIT VON GRABSTEINEN
 

Nach der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Walting muss jeder Grabbesitzer das Grabdenkmal und die Einfassungen des Grabes in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand erhalten. Das heißt, er hat mindestens einmal jährlich, am besten nach der Frostperiode, die Standsicherheit des Grabdenkmals zu überprüfen. Dabei wird der Grabstein am oberen Ende der Breitseite jeweils mit einer Druckkraft von 50 kg (500 Newton) belastet. Lässt sich der Grabstein bewegen, muss er sofort weiträumig abgesichert oder umgelegt werden. Das gleiche gilt für die Grabeinfassungen, sobald diese sich umkippen bzw. bewegen lassen. Die Grabbesitzer sind für alle Schäden und deren Folgen verantwortlich, die durch Umfallen ihres Grabmals oder Abstürzen von Teilen desselben verursacht werden.


Gewässerpflege- und Entwicklungsplan Pfünzer Bach | Vollzug der Altholzverordnung

Druckbare Version