Nach der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Walting muss jeder Grabbesitzer das Grabdenkmal und die Einfassungen des Grabes in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand erhalten. Das heißt, er hat mindestens einmal jährlich, am besten nach der Frostperiode, die Standsicherheit des Grabdenkmals zu überprüfen. Dabei wird der Grabstein am oberen Ende der Breitseite jeweils mit einer Druckkraft von 50 kg (500 Newton) belastet. Lässt sich der Grabstein bewegen, muss er sofort weiträumig abgesichert oder umgelegt werden. Das gleiche gilt für die Grabeinfassungen, sobald diese sich umkippen bzw. bewegen lassen. Die Grabbesitzer sind für alle Schäden und deren Folgen verantwortlich, die durch Umfallen ihres Grabmals oder Abstürzen von Teilen desselben verursacht werden.