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VOLLZUG DER ALTHOLZVERORDNUNG
 

Seit dem Inkrafttreten der Altholzverordnung im Frühjahr 2003 sind Tür- und Fensterstöcke als überwachungsbedürftige Abfälle eingestuft und dürfen nicht mehr über die auf den Wertstoffhöfen aufgestellten Altholzcontainer entsorgt werden.

Auf den Wertstoffhöfen Eichstätt und Beilngries stehen Container für die Entsorgung von Tür- und Fensterstöcken zur Verfügung.

Es ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass die Container für die Entsorgung von Kleinmengen (einzelne Fenster und Türen) zur Verfügung gestellt werden. Großmengen (Ganze Anhängerladungen, Mengen von Gebäudesanierungen, gewerbliche Anlieferungen) dürfen nicht angenommen werden; diese sind über Fachfirmen zu entsorgen.

Sollten weiterhin Fenster- und Türstöcke über die auf den Wertstoffhöfen bereitgestellten Altholzcontainer entsorgt werden, wird die Gesamtmenge als überwachungsbedürftiger Abfall gerechnet. Die dafür entstehenden Entsorgungskosten (450 €/t) hat die jeweilige Gemeinde zu tragen.


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