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TIERSEUCHENBEITRÄGE
 

Die Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Hühnern usw. haben ab sofort Bestandsneugründungen, Bestandsauflösungen und Bestandsveränderungen zum 1.1. des Jahres, gegenüber dem 1.1 des Vorjahres direkt an die Tierseuchenkasse in München zu melden.
Die Gemeinden sind von der Verpflichtung Tierbestandsmeldungen entgegenzunehmen und von der Einhebung der Beiträge für die Tierseuchenkasse befreit worden.
Nähere Auskünfte erteilt die Bayerische Tierseuchenkasse in 81925 München, Arabellastraße 29 (Telefon: 089/92 99 00-0).


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