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EHRENORDNUNG DER GEMEINDE WALTING |
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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. November 2003 eine Ehrenordnung für die Gemeinde Walting beschlossen.
In dieser Ehrenordnung wurden die Auszeichnungen für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler und für verdiente Bürgerinnen und Bürger festgelegt.
Die Ehrungen finden im Rahmen des gemeindlichen Neujahrsempfangs am Freitag, den 16. Januar 2004, statt.
Ich bitte die Vorschläge der für die Ehrung anstehenden Personen bis 31. Dezember 2003 bei mir einzureichen.
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Ehrenordnung der Gemeinde Walting
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Die Gemeinde Walting verleiht an Bürger der Gemeinde folgende Auszeichnungen:
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bronzene Anstecknadel der Gemeinde Walting
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silberne Anstecknadel der Gemeinde Walting
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goldene Anstecknadel der Gemeinde Walting
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Urkunden
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Ehrengaben
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1. Ehrungen für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler:
1.1 Die bronzene Anstecknadel der Gemeinde Walting erhalten: 1., 2. und 3. Sieger bei Bezirksmeisterschaften und 1. Sieger der Kreis- bzw. Gauebene.
1.2 Die silberne Anstecknadel der Gemeinde Walting erhalten: 1., 2. und 3. Sieger bei bayerischen und süddeutschen Meisterschaften.
1.3 Die goldene Anstecknadel der Gemeinde Walting erhalten: Teilnehmer an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympiaden, 1., 2. und 3. Sieger bei deutschen Meisterschaften.
Bei Mannschaftssiegen werden die Mannschaftsteilnehmer auf der Urkunde benannt. Bei Mannschaftswettbewerben werden auch auswärtige Sportlerinnen und Sportler geehrt, wenn sie für Vereine der Gemeinde Walting starten.
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2. Ehrungen bei Staatsauszeichnungen für hervorragende Ausbildungsergebnisse oder Siege bei Bildungswettbewerben:
Gewinner vonBildungspreisen (z.B. bei "Jugend forscht" o.ä.) oder Auszubildende, die aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen Staatspreise o.ä. erhalten, werden ebenfalls mit Anstecknadeln der Gemeinde Walting nach Maßgabe und Entscheidung des Gemeinderates ausgezeichnet.
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3. Ehrung verdienter Bürger der Gemeinde Walting:
3.1 Bei ehrenamtlicher Tätigkeit als 1. Vorstand, 1. Vorsitzender, Feuerwehrkommandant, Chorleiter, Musikgruppenleiter, Pfarrgemeinderatsvorsitzender oder vergleichbaren Positionen wird verliehen:
Die bronzene Anstecknadel für 10-jährige Tätigkeit in gleicher Position bei gleichem Verein/Gruppierung/Körperschaft;
die silberne Anstecknadel für 15-jährige Tätigkeit in gleicher Position bei gleichem Verein/Gruppierung/Körperschaft;
die goldene Anstecknadel für 20-jährige Tätigkeit in gleiche Position bei gleichem Verein/Gruppierung/Körperschaft.
3.2 Bei ehenamtlicher Tätigkeit als 2. Vorstand, 2. Vorsitzender, 2. Feuerwehrkommandant, Mesner, Kirchenpfleger, 1. Sportleiter bei Schützenvereinen, Jugendleiter, Kassier, Schriftführer, 1. Vorplattler/Vortänzer bei Trachtenvereineen, Fahnenträger oder vergleichbare Positionen wird verliehen:
Die bronzene Anstecknadel für 15-jährige Tätigkeit in gleicher Position bei gleichem Verein/Gruppierung/Körperschaft;
die silberne Anstecknadel für 20-jährige Tätigkeit in gleicher Position bei gleichem Verein/Gruppierung/Körperschaft;
die goldene Anstecknadel für 25-jährige Tätigkeit in gleiche Position bei gleichem Verein/Gruppierung/Körperschaft.
3.3 Bei ehrenamtlicher Tätigkeit als Beisitzer oder in vergleichbarer Position:
Die bronzene Anstecknadel für 20-jährige Tätigkeit bei gleichem Verein; die silberne Anstecknadel für 25-jährige Tätigkeit bei gleichem Verein.
Der jeweilige Zeitraum muss nicht zusammenhängend sein, zeitliche Unterbrechungen sind für die Ehrung nicht abträglich.
Für eine Ehrung ist außderdem erforderlich, dass der / die zu Ehrende noch in verantwortlicher Funktion ist oder im Jahr vor der Ehrung zumindest zeiteweise noch tätig war.
Geehrt werden langjährig ehrenamtlich Tätige örtlicher Vereine / Gruppierungen / Körperschaften.
Die Ehrung wird auf Vorschlag des Vereins, der Gruppierung oder Körperschaft vorgenommen. Der Gemeinderat entscheidet über die vorgeschlagenen Ehrungen.
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4. Ehrung von Bürgermeistern, Gemeinderäten und Ortssprechern:
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden nach 6-jähriger Zugehörigkeit die bronzene, nach 12-jähriger Zugehörigkeit die silberne und nach 18-jähriger Zugehörigkeit die goldene Anstecknadel.
Die Ehrungen erfolgen im Rahmen einer Feierstunde (z.B. beim Neujahrsempfang).
Die gleiche Anstecknadel wird nur einmal verleihen. Im gleichen Jahr kann jeweils nur eine Anstecknadel erworben werden, nämlich die höherwertige. Sollte eine Ehrung zum wiederholten Male die gleiche Gemeindenadel beinhalten, so erhält der zu Ehrende eine Ehrengabe.
Jede Ehrung wird mit einer Urkunde dokumentiert. Auf der Urkunde werden die Erfolge bzw. die Gründe für die sonstigen Ehrungen aufgeführt.
Die Ehrenordung tritt ab dem 1. Dezember 2003 in Kraft.
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Weihnachts- und Neujahrsgrüße des Bürgermeisters | Altreifenaktion des Landkreises Eichstätt
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