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ABZUG VON "VIEHWASSER"
 

Abzug von "Viehwasser" bei der Berechnung der Kanalgebühren

Die Halter von Schweinen, Schafen, Pferden und Rindern haben Tierbestandsveränderungen zum 1. Januar 2004 gegenüber dem 1. Januar 2003 bis zum 10. Januar 2004 der Gemeinde schriftlich mitzuteilen. Der Vordruckkann bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Herrn Wittmann, Telefon: 08421 / 9740-31, angefordert werden.

Die Meldung dient zur Ermittlung der Abzugsmenge für die Wasserversorgung von Tieren bei der Berechnung der Kanalgebühren.

Die Anzahl der gemeldeten Tiere muss mit der Meldung an die Bayerische Tierseuchenkasse übereinstimmen. Erfolgt keine Meldung, werden die vorhandenen Daten herangezogen.


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