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LOHNSTEUERKARTEN 2003 |
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Im Oktober erhalten Sie die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2003.
Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren sind auf den Karten eingetrage (in der Regel bei einem Kind 1,0, bei Kindern aus geschiedenen Ehen oder getrennt lebenden Ehegatten und nichtehelichen Kindern 0,5 Freibetrag je Kind). Für über 18 Jahre alte Kinder in Schul- oder Berufsausbildung kann auf Antrag beim Finanzamt ein Freibetrag eingetragen werden (entsprechende Antragsvordrucke, auch zur Beantragung eines sonstigen Freibetrages, sind bei der VG erhältlich).
Bitte überprüfen Sie dei Lohnsteuerkarten auf ihre Richtigkeit und legen Sie diese bei der VG vor, falls Änderungen oder Berichtigungen durchzuführen sind (bei Ehegatten immer beide Karten !!!).
Wenn Sie für 2003 eine Lohnsteuerkarte benötigen und keine erhaltenn haben, beantragen Sie die Ausstellung umgehend bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt. Falls Sie eine Karte erhalten haben und diese nicht benötigen, geben Sie diese auf jeden Fall wieder bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt ab.
Wenn Sie erst nach dem 20. September 2002 aus einer Gemeinde im Bundesgebiet mit Hauptwohnung zugezogen sind, erhalten Sie die Lohnsteuerkarte für 2003 noch von der früheren Wohnsitzgemeinde.
Wir weisen jetzt schon darauf hin, daß Lohnsteuerkarten für 2002, die nicht für ein Einkommenssteuerverfahren benötigt werden, beim Finanzamt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt (im geschlossenen Kuvert) abzugeben sind. Die Karten werden zur Berechnung des Gemeindeanteils am Einkommensteueraufkommen herangezogen. Jede nicht vorgelegte Karte bedeutet den Verlust von Steuereinnahmen für die eigene Gemeinde.
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Kampfhunde | Altkleidersammlung des BRK
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