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GRUNDSICHERUNG LÖST BEI SENIOREN SOZIALHILFE AB
 

Ab 1. Januar 2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die bei Senioren die Solzialhilfe ablöst. Zum antragsberechtigten Personenkreis gehören Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sowie voll Erwerbsgeminderte bis 64 Jahren, bei denen unwahrscheinlich ist, daß die Erwerbstätigkeit wieder hergestellt werden kann. Wenn keine Rente bezogen wird, weil zum Beispiel die versicherungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist, muß die volle Erwerbsminderung vom Rententräger in einem ärztlichen Gutachten festgestellt werden, bevor Grundsicherung zusteht.

In den letzten Tagen haben viele Rentner Post von ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. Ihnen wurde ein Antrag auf Grunsicherung zugeschickt, wenn sie eine Rente beziehen, die unter 844 € liegt. Die Antragszusendung an Rentner mit einer monatlichen Rentenhöhe unter diesem Betrag darf jedoch nicht dahingehend verstanden werden, daß den betreffenden Personen dann die Grundsicherungsleistung zusteht oder gar die Rente auf diesen Betrag aufgestockt wird. Ob eine Zahlung erfolgen kann, hängt vielmehr vom Gesamteinkommen des Antragsberechtigten, seines Ehegatten oder Lebenspartners sowie von vorhandenem Vermögen ab.

Für den Versicherten, sowie Ehegatten oder Partner wird ein Bedarfssatz gebildet und dessen übersteigendes Einkommen für den Partner herangezogen. Außerdem gibt es Grundsicherungsleistungen nur dann, wenn das vorhandene Vermögen bestimmte Freigrenzen nicht überschreitet. Für die Beratung zu Fragen der Grundsicherung stehen Mitarbeiter des Grundsicherungsamtes im Landratsam Eichstätt, Tel: 08421 / 70365 und in der Dienststelle des Landratsamtes in Ingolstad, Tel: 0841 / 30617 zur Verfügung.


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