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ZURÜCKSCHNEIDEN VON HECKEN UND STRÄUCHERN
 

Die Bepflanzungen im Einfriedungsbereich sind so zu pflegen, das Überwachsungen der öffentlichen Verkehrsflächen und Gehwege vermieden werden. Ebenso ist darauf zu achten, daß die Sichtdreiecke feigehalten werden. Schneiden Sie bitte Hecken und Sträucher so weit zurück, daß diese nicht in den Bereich der Straßen und Gehwege ragen.


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