Die Tierbesitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Hühnern usw. haben der Gemeinde Veränderungen des vorhandenen Tierbestandes zum 1.1.2003 gegenüber dem Vorjahresstichtag (1.1.2002) bis zum 10.1.2003 schriftlich zu melden. Der entsprechende Vordruck ist in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt erhältlich. Hat die Gemeinde bis zum 10.1.2003 keine Meldung erhalten, wird der Beitrag nach den Daten des letzten Beitragsjahres festgesetzt.
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