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EK VOM 02.02.2005 |
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Matthias Schneider Ehrenkommandant in Rieshofen
Rieshofen (rx) Bei der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rieshofen wurde der Vorsitzende Matthias Schneider (52) zum Ehrenkommandant ernannt. Schneider hatte das Amt des Kommandanten 23 Jahre lang ausgeübt und es vor einem Jahr an Andreas Glöckl (26) übergeben. Schneider habe, so Glöckl, das mit viel Arbeit und Terminen verbundene Amt hervorragend ausgeübt und durch seinen Dienst die Feuerwehr Rieshofen über Jahrzehnte geprägt. Die Versammlung stimmte der Ernennung zum Ehrenkommandanten einhellig zu. In seinem Rechenschaftsbericht bezeichnete Vorsitzender Matthias Schneider 2004 als ein erfolgreiches Vereinsjahr. Vor den 33 Mitglieder, die zur Generalversammlung gekommen waren, ging er auf die gesellschaftlichen Ereignisse ein. Er nannte unter anderem den Kinderfasching, das interne Schafkopfturnier, das Johannisfeuer, das Dorffest, den Vereinsausflug nach Mannheim und Heidelberg sowie den Nikolausbesuch und die Vorweihnachtsfeier. Im Anschluss stellte Schneider den Terminplan für das laufende Jahr vor. Neben dem vereinseigenen Programm stehen wieder einige Besuche bei auswärtigen Feuerwehrfesten im Terminkalender. Im Anschluss war Kassier Herbert Rehm an der Reihe. Die Kasse wies 2004 ein leichtes Plus auf. Auf Vorschlag der Kassenprüfer Johann Bauer (Bruckweg) und Johann Rixner junior wurde Rehm einstimmig entlastet. Nach seinem Bericht stellte Rehm an die Versammlung den Antrag, den Mitgliedsbeitrag von derzeit 7,67 Euro auf 8 Euro zu erhöhen. Der bisherige Beitrag ergibt sich aus der Cent genauen Umrechnung des früheren. Die Versammlung stimmte dem zu. Kommandant Andreas Glöckl berichtete von insgesamt 17 Feuerwehrübungen. Im Frühjahr fand im Feuerwehrhaus in Rieshofen die Truppmannausbildung für 22 junge Feuerwehrler aus Gungolding, Pfalzpaint, Rapperszell und Rieshofen statt. Eine Gruppe hat darüber hinaus im Jahresverlauf das bronzene Leistungsabzeichen erworben. Den Abschluss der Versammlung bildete ein gemütliches Beisammensein bei Brotzeit und Getränken, zu denen die Gemeinde und der Feuerwehrverein Zuschüsse gegeben haben.
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Februar 2005 | EK vom 02.02.2005
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