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EK VOM 14.12.2005
 

Lebenshilfe feierte in Gungolding
Kultusminister war unter den Ehrengästen

Gungolding
(mf) Ein ganz helles Adventlicht nannte der Gungoldinger Pfarrer Josef Bierschneider die Vorweihnachtsfeier für die Behinderten, ihre Angehörigen und Betreuer, die in diesem Jahr zum 27. Mal in Gungolding statt fand. Initiator Karl Riedlmeier hieß alle im übervollen Saal willkommen, darunter auch Kultusminister Siegfried Schneider. Schneider sagte, er fühle sich dieser guten Sache und den Menschen, die sich dafür engagieren, intensiv verbunden. Riedlmeier und seinem Helferteam sagte er ein herzliches „Vergelt's Gott". Der Waltinger Bürgermeister Hans Mayer bekannte in seinem Grußwort, dass er stolz auf die Gungoldinger sei. Der Vorsitzende des Vereins Lebenshilfe der Region 10, Ingolstadts Oberbürgermeister Alfred Lehmann, sprach allen Mitarbeitern der „Lebenshilfe" sein Lob aus. In den Werkstätten Ingolstadt, Gaimersheim und Neuburg werden etwa 700 Behinderte betreut. Und das A und 0 sei es, .immer genügend passende Arbeit für sie zu bekommen. Dass die Lebenshilfewerkstätten als „bester Zulieferer der Firma Audi" gelten, liege besonders an den hoch motivierten Betreuern in den Werkstätten. Geld, Spenden und Zuschüsse seien wichtig, die „Sphäre des Herzens" müsse dazu kommen. Sie gebe die dringend benötigte Kraft, und deshalb sei diese Feier ein großartiges Zeichen. In dieselbe Kerbe schlug auch Landrat Xaver Bittl. Die Elternbeiratsvorsitzende der Lebenshilfe, Gabriela Ludwig, dankte für den gelungenen Adventsnachmittag, Karl Riedlmeier überreichte sie einen „besonderen Blumenstrauß", der neben allerlei Köstlichkeiten auch eine Kerze aus der Werkstätte enthielt, weil sich Riedlmeier besonders für die Kerzenherstellung stark gemacht habe, die sich nun als großer Segen, vor allem für die Schwächeren, erweise. Karl Riedlmeier dankte seinerseits als besondere Förderer der Lebenshilfe den Inhabern der' Juma-Natursteinwerke Gungolding, Eduard Schöpfel sen. und Xaver Schöpfel, dem Tittinger Bräu Hans Gutmann sowie Stadt- und Kreisrat Peter Schöpfel. Gerlinde Alberter, die alle schriftlichen Arbeiten für das Helferteam abwickelt, brachte in ihrer herzerfrischenden Art ihre Gedanken in Reimform zum Ausdruck, mit denen sie den Betreuern und deren Arbeit Bewunderung zollte. Ganz wesentlich bei dieser Feier ist immer das adventliche Programm, das sich wieder heiter und besinnlich in einer guten Mischung darstellte. Willi Hoh mit seinen Jura-Musikanten hatte diesmal den Part der Adventsbläser übernommen, und Gerhard Julius Beck erzählte eine Weihnachtsgeschichte des „Turmschreibers" Hanns Vogel vom „Christkindl von Atzelbach". Das Gedicht „Knecht Ruprecht" verlas die Enkelin von Karl Riedlmeier, Melanie Bauernfeind. Sehr hübsche moderne weihnachtliche Musik bot das Auwaldsee-Quartett, das der Lehrer verschiedener musischer Kurse in den Lebenshilfe-Werkstätten, Erwin Wolf, leitet. Als die Musiker dann „Lasst uns froh und munter sein" intonierten waren sofort alle Blicke zur Türe gerichtet, wo dann auch gleich der heilige Nikolaus alias Klaus Frank erschien und durch die Reihen der Festgesellschaft ging. Anschließend besuchte der Nikolaus mit Karl Riedlmeier auch Max Rindfleisch in Pfalzpaint, der an der Feier krankheitsbedingt nicht mehr teilnehmen konnte. Im Laufe der Feier wurden wieder einige Spenden überreicht und zwar von Formenbau Bauer, Isenbrunn und Getränkemarkt Herzner, Gungolding jeweils 150 Euro, von der Gemeinde Walting 200 Euro, von der Raiffeisenbank Walting und von Bonnfinanz Johann Vollnhals Walting je 250 Euro, von der Firma Juma-Natursteinwerke Gungolding 500 Euro und von der Brauerei Gutmann, Titting 1000 Euro. Die Haussammlung in den Orten Gungolding, Pfalzpaint, Isenbrunn, Ziegelhof, Rieshofen, Rapperszell, Brunnmühle, Inching, Walting, Pfünz, Arnsberg, Schambach und Attenzell hatte 5505 Euro erbracht und die kleine Versteigerung, die Klaus Frank durchgeführt hatte, 177 Euro. Die Dankesworte, mit denen Karl Riedlmeier die Veranstaltung abschloss, umfassten alle, die zum Gelingen der Feier beigetragen hatten.


EK vom 14.12.2005 | EK vom 21.12.2005

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