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EK VOM 25.02.2003
 

Trachtenverein legt denkmalgeschütztes Turmhaus in Trümmer
Nur noch Schutt und Staub übrig von Baudenkmal in Gungolding / Arbeiten von Landratsamt eingestellt / Gemeinnützigkeit entziehen.

Eichstätt/Gungolding (kno) Aus einem so genannten Teilabtrag wurde fast ein Komplettabbruch: Vom denkmalgeschützten Turmhaus direkt an der Brücke sind nur noch Steinhaufen und Teile der Grundmauer übrig. Beim Rest hatte der Eigentümer, der Gungoldinger Trachtenverein, ganze Arbeit geleistet. Ohne es freilich zu dürfen: Der Abbruch sei so nicht genehmigt, hieß es aus Landratsamt auf Nachfrage des EICHSTÄTTER KURIER. Als vorläufige Konsequenz hat die Behörde die Arbeiten dort sofort gestoppt. Wie Regierungsdirektor Leo Mittermüller vom Landratsamt erläuterte, hatte der Trachtenverein die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde, den oberen Teil des Gebäudes abzutragen - nämlich' Dachgeschoss und ersten Stock. Über den Erhalt oder Nichterhalt der Decke gibt es widersprüchliche Angaben: Bürgermeister Hans Mayer gab an, dass eine Genehmigung „bis unter die Decke" vorgelegen habe, weil diese nicht mehr zu erhalten gewesen sei. Dem entgegnete Mittermüller, dass in der denkmalrechtlichen Erlaubnis ein Abtrag ausdrücklich nur bis zur Geschossdecke erlaubt worden sei. Die Decke hätte also „eindeutig erhalten werden müssen". Stattdessen sei das Baudenkmal „mehr oder weniger zerstört", erkannte Leo Mittermüller, der sich nun dieser „schwierigen Sache" angenommen hat. Nun gelte es zu prüfen, ob nur eine Ordnungswidrigkeit oder gar ein Straftatsbestand vorläge. In dieser Frage scheint sich der Jurahausverein bereits festgelegt zu haben: Dieser werde auf jeden Fall eine juristische Prüfung in die Wege leiten, kündigte stellvertretender Vorsitzender Dr. Ludwig Bauer an. Er hält es für eine „Dreistigkeit sondersgleichen", dass ausgerechnet ein Verein, „der Kulturwerte zu Schützen vorgibt", solch ein Gebäude abreißt. Bauer plädiert sogar dafür, dem Gungoldinger Trachtenverein dafür die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Seines Wissens stammt das Haus, das auch einmal als Schmiede genutzt worden war, aus dem 18. Jahrhundert. Prägnant war ein kleiner Turm, der
das „Scharwerkglöckl", das alle Bauern des Ortes zur Arbeitsteilung um sich „geschart" hatte, beherbergte. „Die Leute begreifen nicht, dass das Denkmalschutzgesetz den gleichen Stellenwert hat wie die Bayerische Bauordnung", erregte sich Bauer, der meinte, dass das Gebäude „so enorm ortsbildprägend" gewesen sei, dass es unbedingt hätte erhalten werden müssen. In Gungolding selbst sieht man die Angelegenheit gelassener: Bürgermeister Hans Mayer räumte zwar ein, dass der Trachtenverein mit seiner Abrissaktion „vielleicht etwas überzogen hat", erinnerte aber gleichzeitig an die „sehr schlechte Bausubstanz". In die gleiche Kerbe schlug Vereinsvorsitzender Josef Betz: Das Haus sei nur noch „Schrott" gewesen, als sich die Trachtler dessen angenommen hätten. Grundsätzlich sei klar gewesen, das Gebäude so weit zu entkernen, „dass es für uns auch was bringt". Der Trachtenverein hat hier Gemeinschaftsräume geplant. Betz meinte, dass die Abrissgenehmigung „a bissl ungünstig formuliert ist". Grundsätzlich aber konnte er nichts Unrechtes erkennen, habe der Verein doch beabsichtigt, das Haus einschließlich Glockenturm (der fast saniert sei) sozusagen nachzubauen. Anders würde es auch nicht gehen, so Betz, denn die Grundmauern bestünden nur aus „Sand und Dreck": „Das leuchtet doch dem Dümmsten ein, dass man da nicht draufbauen kann." Er stehe auch seinen rund 200 Mitgliedern gegenüber in der Verantwortung, aus dem Gebäude etwas Gescheites zu machen. Wenn der Trachtenverein nicht gewesen wäre, so Betz wörtlich, wäre „das Haus dem Verfall preisgegeben" gewesen.


EK vom 13.02.2003 | EK vom 27.02.2003

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