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EK VOM 04.05.2003 |
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Verurteilter Waltinger Pfarrer ist sich keiner Schuld bewusst
Eichstätt/Walting (kno) Der wegen sexuellen Missbrauchs zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe verurteilte Pfarrer Stephan Hoffmann weist die Vorwürfe gegen sich zurück: Das geht aus einem Pfarrbrief hervor, mit dem er sich jetzt an seine ehemalige Gemeinde in Walting gewandt hat. Die letzten Monate seien „erschreckend. turbulent und verwirrend" gewesen, schreibt der 29-Jährige: „Angefangen im Oktober vergangenen Jahres, wo ich plötzlich verhaftet wurde, weil ich angeblich einer schlafenden Jungen Frau zu nahe getreten sei." Wie mehrfach berichtet, saß Hoffmann zwei Wochen in Untersuchungshaft, weil er im September auf einer Erwachsenenfortbildung in Kattenhochstatt eine 19-jährige Teilnehmerin sexuell bedrängt haben soll. Die Affäre endete mit dem Strafbefehl im Februar Die Annahme des Strafbefehls sei aber kein Schuldeingeständnis, schreibt Hoffmann: Sie sei auf Beschluss des Bischofs geschehen, „damit halt a Ruah ist vor weiterer böser Presse, die durch eine öffentliche Gerichtsverhandlung sofort wieder begonnen hätte". Es sei in Kauf genommen worden, „dass auf eine Klarstellung und gerichtliche Zurückweisung der Beschuldigungen verzichtet werden muss". Aus Hoffmanns Sicht „bedeutet ein Strafbefehl keine ordentliche Verurteilung, weil es ja nie zu einer Verhandlung gekommen ist, außerdem ist in ein paar Jahren auch dieser Strafbefehl aus meiner polizeilichen Führungsakte wieder gelöscht Den Stein ins Rollen gebracht habe nicht die 19-Jährige, behauptet Hoffmann, sondern ein guter Bekannter von ihr, dem sie eine etwas wirre Geschichte erzählt hat". Die Staatsanwaltschaft habe dann „völlig überreagiert mit der U-Haft". Es seien viele Ermittlungen durchgeführt worden, „die nichts ergaben". Hoffmann weiter: „Unser Bischof und die Diözesanleitung sind überzeugt, dass ich mir nichts Strafbares habe zuschulden kommen lassen." Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats dazu:„Die Vernehmungen von Zeugen ergaben offensichtlich keine Hinweise auf weitere strafbaren Handlungen über die Vorgänge in Kattenhochstatt hinaus." In Gesprächen mit der Bistumsleitung habe Hoffmann dargestellt, was aus seiner Sicht in Kattenhochstatt geschehen"' ist „Dabei räumte er einige Fehler ein", heißt es in der Stellungnahme. Es hätten sich aber keine Verfehlungen ergeben die nach kirchlichem Recht eine Suspendierung oder gar eine Entfernung aus dem priesterlichen Dienst notwendig gemacht hätten. Allerdings habe die Ordinariatsleitung beschlossen so ;Hoffmann in seinem Pfarrbrief dass ein Verbleib in Walting für mich nicht gut sei". Ihm sei dieser Entschluss „in der Sache völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar". Wie es nun weiter geht, ist ungewiss. Das Bischöfliche Ordinariat: „Pfarrer Hoffmann wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Aufgabe zugewiesen werden."
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Mai 2003 | EK vom 07.05.2003
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