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EK VOM 07.06.2003
 

Bischof Mixa korrigiert Beurteilung von Pfarrer Hoffmann

Eichstätt (hr) Bischof Walter Mixa hat jetzt seine Beurteilung der Person des früheren Waltinger Pfarrers Stephan Hoffmann korrigiert und ihm das Vertrauen entzogen. In einem Schreiben an die Priester, Diakone und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst teilt Mixa mit, dass sich „neue Erkenntnisse" ergeben hätten, „die nicht zu Gunsten von Herrn Pfarrer Hoffmann sprechen und eine Korrektur meiner früheren Beurteilung erforderlich machen". Damals, so Bischof Mixa, habe er weiterhin Vertrauen in Pfarrer Hoffmann gesetzt und angekündigt, ihm zu gegebener Zeit eine entsprechende Aufgabe zuzuweisen. „In Würdigung der neuen Erkenntnisse" komme er. Mixa, jetzt allerdings zu dem Ergebnis, „dass ich Herrn Pfarrer Stephan Hoffmann in nächster Zeit keine Aufgabe in der Seelsorge übertragen kann" Es sei, so Mixa, „zunächst ein geistlicher Prozess notwendig, der ihm hilft, sein Leben und Wirken als Priester so zu gestalten, dass es der Ehre Gottes und dem Heil der Menschen dient". Der Bischof zeigt sich in dem Schreiben betroffen über diese neue Lage und bittet um das Gebet für den Mitbruder sowie für alle in der Pastoral Tätigen, damit „wir in einer schwierigen Zeit unseren seelsorglichen Dienst glaubwürdig und hilfreich für die Menschen leisten können .Welche neuen Erkenntnisse die Korrektur notwendig machten, war gestern nicht zu erfahren. Allerdings handelt es sich wohl nicht um einen neuen Tatbestand von strafrechtlicher Bedeutung. Es gehe um eine neue Sicht des damaligen Sachverhalts, hieß es von der Pressestelle der Diözese. Wie berichtet, war Stephan Hoffmann im Oktober vergangenen Jahres für zwei Wochen in Untersuchungshaft. Grund war der Verdacht auf sexuellen Missbrauch einer 19-jährigen Frau bei einer Leiterschulung der Pfadfinderschaft St. Georg. Hoffmann erhielt per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße von 2000 Euro. Diesen Strafbefehl hatte," Hoffmann angenommen. In einem Pfarrbrief hatte er daraufhin den Eindruck erweckt, als sei dies auf Beschluss des Bischofs geschehen. Mixa hatte daraufhin im Mai 2003 mitgeteilt, dass Hoffmann eigenen Angaben zufolge Fehler gemacht habe, dass sich aber keine Verfehlungen ergeben, hätten, „die nach kirchlichem Recht eine Suspendierung oder gar eine Entfernung aus dem priesterlichen Dienst notwendig gemacht hätten". Mixa im Mai: „Ich setze in Pfarrer Hoffmann weiterhin Vertrauen und werde ihm zu gegebener Zeit eine entsprechende Aufgabe zuweisen." Diese Einschätzung hat Mixa nun korrigiert.




Juni 2003 | EK vom 28.06.2003

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