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EK VOM 20.08.2003
 

"Den Fall nicht kommentarlos zu den Akten legen"
Während noch über eine Strafe für Abriss diskutiert wird, planen Gungoldinger Trachtler schon den Neubau


Eichstätt/Gungolding (kno) Der Fall hatte im Februar für Schlagzeilen gesorgt, und auch die „Biermösl-Blosn" konnte sich bei ihrem „Artipi"-Gastspiel einen bösen Seitenhieb auf „d' Waldbauern" nicht verkneifen: Der Gungoldinger Trachtenverein hatte das örtliche Turmhaus in. einer Hauruckaktion mehr oder weniger dem Erdboden gleichgemacht, ohne eine ausreichende Genehmigung dafür zu haben. Nur noch traurige Mauerreste blieben vom denkmalgeschützten Gebäude übrig. Und an dem Zustand hat sich bis heute nichts geändert, nachdem die Arbeiten damals vom Landratsamt eingestellt worden waren. Jetzt schieben die Trachtler wieder an: Sie haben einen Plan für einen Neubau vorgelegt, der im Waltinger Gemeinderat auch schon positiv beschieden wurde. Allerdings zögert das Landratsamt als entscheidende Behörde noch mit der endgültigen Genehmigung. Denn, so Regierungsdirektor Leo Mittermüller gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER, man wolle noch abwarten, welche Handlungsanweisung von übergeordneter Stelle käme. Der Vorgang ist nämlich längst bei verschiedenen staatlichen Stellen in München gelandet. Und da wolle das Landratsamt nicht „vorpreschen". Der Bauantrag sei grundsätzlich genehmigungsfähig, für ihn könne eigentlich sofort grünes Licht gegeben werden, meinte Mittermüller. Das, was von der Abrissaktion des Trachtenvereins übrig geblieben ist, da macht er sich keine Illusionen, ist nicht mehr verwendbar: „Das wird. ein kompletter Neubau." Mit dem alten Turmaufsatz obendrauf, der mittlerweile vom Trachtenverein hergerichtet worden ist

Nur Ordnungswidrigkeit?
„Die Dinge sind unglücklich gelaufen", gibt Mittermüller zu. Die Trachtler hatten sich auf eine angeblich schwammig formulierte Abrissgenehmigung durch die landratsamtliche Baubehörde berufen und Tatsachen geschaffen. Von einer Straftat will der Beamte allerdings nichts wissen: Es handle sich seiner Meinung nach lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die der Trachtenverein begangen habe. Die Anhörung der Verantwortlichen habe stattgefunden, nun gelte es, die Höhe des möglichen Bußgelds festzulegen. Für Peter Leuschner, den Vorsitzenden des Jurahaus-Vereins, kann dies freilich nicht hoch genug sein, Der Trachtenverein sei „ordentlich zu bestrafen", sonst mache das Beispiel Schule. Der Jurahaus-Verein hat alle möglichen Stellen von dem Vorgang in Kenntnis gesetzt, sogar den Vorsitzenden des Bayerischen Trachtenverbands. „Aber der hat sich nicht gerührt", räumt Leuschner ein. Gerührt hat sich dagegen Dr. Egon Johannes Greipl, der Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege: Das Baudenkmal Turmstraße 2, so schreibt er, sei über seinen Denk-malwert hinaus für den Ort von hoher städtebaulicher Bedeutung gewesen. „Den Abbruch bedaure ich sehr, insbesondere auch deshalb, weil hier wieder einmal mit einiger Ignoranz gegenüber denkmalpflegerischen Anliegen vorgegangen und Unsensibilität für die historische Bausubstanz demonstriert wurde", so Greipl in seiner Stellungnahme. Es liege nun an der Unteren Denkmalschutzbehörde, also dem Landratsamt, gegen das „eigenmächtige Handeln" des Trachtenvereins vorzugehen. Das Landesamt werde sich „auf jeden Fall dafür einsetzen, dass der Fall nicht kommentarlos zu den Akten gelegt wird". Auch der Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur im Bayerischen Landtag hat sich Anfang Juli mit der Sache befasst. Laut Auskunft des Landtagsamtes wurde ein Ortstermin vereinbart, an dem auch MdL Dr. Ludwig Spaenle, der Vorsitzende des Landesdenkmalrats, teilnehmen wird. Die Begehung soll Anfang September stattfinden. Davon hängt ab, wie weiter vorgegangen wird. Aus dem Wissenschaftsministerium kam die Aussage, dass letztlich die Untere Denkmalschutzbehörde, das Landratsamt, Entscheidungsträger sei. „Wie's gewesen ist" Laut Waltings Bürgermeister Hans Mayer soll das neue Gebäude die gleichen Ausmaße bekommen wie das alte. Und Trachtenvereinsvorsitzender Josef Betz meint, „es wird so, wie's gewesen ist". Wann mit dem Neubau begonnen werden kann, könne er nicht sagen: „Das hängt von den Behörden ab." Ob er wieder so handeln würde? „Von unserer Seite war das richtig", ist Betz nach wie vor überzeugt. Die Substanz des Turmhauses sei schließlich sehr schlecht gewesen. Wenn es eine Strafe für den Trachtenverein gebe, dann sei das „nicht richtig".


EK vom 19.08.2003 | EK vom 20.08.2003

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