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EK VOM 04.05.2004 |
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Am Florianstag Zusammenhalt der Feuerwehren gestärkt
Rieshofen (rx) Der Florianstag der Gemeinde Walting fand in diesem Jahr in Rieshofen statt. Neben der gastgebenden Feuerwehr Rieshofen nahmen die Wehren aus Gungolding, Inching, Pfalzpaint, Pfünz, Rapperszell und Walting mit zum Teil starken Abordnungen teil. Die Feuerwehrspitze des Landkreises war durch Kreisbrandmeister Michael Flieger aus Pollenfeld vertreten.
Festzug zur Kirche Angeführt von einer Blaskapelle bewegte sich der Festzug vom neuen Feuerwehrgerätehaus zur Filialkirche St. Erhard. Dort zelebrierte Kaplan Francesco Benini einen Festgottesdienst. In seiner Predigt stellte Benini den nahezu 150 Gottesdienstbesuchern zunächst das Leben des Heiligen Florian vor, der auf den Tag genau vor 1700 Jahren verstorben war. Den Dienst der Feuerwehrler bezeichnete Benini als „Dienst am Nächsten schlechthin". Gott will, so der Geistliche weiter, durch die Angehörigen der Feuerwehren Gutes auf dieser Welt tun. „Die Verbindung von Gott zu den Menschen geschieht durch Menschen", so Benini. Der Gottesdienst wurde von Johann Rixner an der Orgel und Florian Bauer mit der Trompete musikalisch gestaltet. Im Anschluss an den Festgottesdienst führte der Zug wieder zurück zum Feuerwehrgerätehaus. Dort begrüßte Matthias Schneider, Vorsitzender des Rieshofener Feuerwehrvereins, die zahlreichen Gäste. In seiner Ansprache sagte der Waltinger Bürgermeister Hans Mayer, der Florianstag sei eine willkommene Möglichkeit, immer wieder von neuem den Zusammenhalt unter den Feuerwehren der Gemeinde zu stärken. Allerdings bat Mayer die Anwesenden auch, Verantwortung zu übernehmen. Er sagte dies mit Nachdruck, da etwa bei den letzten Kommandantenwahlen in Inching und Rapperszell nicht alle Führungspositionen besetzt werden konnten. Kreisbrandrat Michael Flieger stellte in seinem Grußwort den hohen Stellenwert heraus, den solche Veranstaltungen für den Kreisfeuerwehrverband wie auch für die Gemeinde haben und wünschte allen Kameraden, dass sie von ihren Einsätzen immer wohlbehalten zu ihren Familien zurückkehren mögen.
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EK vom 28.05.2004 | EK vom 05.05.2004
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