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EK VOM 04.08.2004
 

Isenbrunn feiert Patrozinium

Isenbrunn (rx) Am Sonntag, 8. August, feiern die Einwohner von Isenbrunn (Gemeinde Walting) mit ihren Gästen und vielen Gläubigen aus den umliegenden Ortschalten das Patrozinium ihres Kirchenpatrons, des Heiligen Laurentius. Der Festgottesdienst beginnt um 9.30 Uhr. Zelebrant und Prediger ist Pfarrer Josef Bierschneider aus Gungolding. Bei günstigem Wetter findet der Gottesdienst im Freien vor der Laurentiuskirche statt. Hierzu werden wieder mehrere 100 Gläubige erwartet. Bei schlechter Witterung findet der Gottesdienst in der Kirche statt. Wann die Laurentiuskirche in Isenbrunn gebaut wurde, ist nicht genau überliefert; sie dürfte aber vorromanische Ursprünge haben. Das Gotteshaus zählt damit zu den ältesten Kirchen der Diözese Eichstätt. Vermutlich stand an der Stelle der heutigen Kirche schon um die Jahrtausendwende ein Holzkirchlein, das in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts einem Steinbau weichen musste. Im Jahr 1759 wurde die Kirche neu eingeweiht. Zuletzt erfolgten 1979 und 1980 umfangreiche Außen-und Innenrenovierungen. Obwohl die Laurentiuskirche nicht groß an räumlichen Ausmaßen ist, birgt sie dennoch einige wertvolle Ausstattungsstücke. So ist der viersäulige Hochaltar eine Rokokoanlage (etwa 1730 bis 1750), der eine Herz-Jesu-Darstellung mit den fünf Wundmalen zeigt. An Stelle des ursprünglichen Altarblattes befindet sich heute eine Nische, in der sich die spätgotische Figur des Heiligen Laurentius (um 1500) befindet. Die Rosenkranzmuttergottes an der linken Seitenwand ist eine spätgotische Schöpfung aus dem Beginn des 16. Jahrhunderts. An der rechten Seitenwand befindet sich eine Statue des Heiligen Wolfgang, Patron der Nachbar-Diözese Regensburg. Die Figur kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass die Kirche in früheren Zeiten auch als Wallfahrtskirche auf dem Weg von Eichstätt nach Regensburg genutzt wurde. Der Kreuzweg wurde 1796 vom Fischer Lorenz Schuster gestiftet und 1883 erneuert. Er ist an der Emporenbrüstung und unterhalb der Empore angebracht.


August 2004 | EK vom 04.08.2004

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