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EK VOM 12.08.2004 |
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Gruppe Behinderter der Lebenshilfe-Werkstätten besuchte Natursteinwerk Juma in Gungolding
Gungolding (mf) Einen Nachmittag zum Staunen erlebte eine Gruppe Behinderter von den Ingolstädter Lebenshilfe-Wohnstätten beim Natursteinwerk Juma in Gungolding und zuvor schon im Steinbruch in Erkertshofen. Dort begrüßte Organisator Karl Riedlmeier die in Sommer- und Urlaubslaune versammelte Gruppe. Er nannte besonders den Leiter der Lebenshilfe-Wohnstätten, Walter Hahn, und dankte ihm und den mitgereisten Betreuern. Außerdem begrüßte er den Chef der Juma-Natursteinwerke Gungolding, Xaver Schöpfel, der dann die Leitung übernahm. Xaver Schöpfel erläuterte sehr anschaulich und verständlich die Vorgänge im Steinbruch, die großen Maschinen und die Arbeit der Steinbrecher, was von den Behinderten staunend mit viel „Ah" und „Oh" quittiert wurde. Nach einer kurzen Erfrischung, die in dem heißen Bruch eine echte Wohltat war, ging's zurück nach Gungolding. Im Konferenzraum zeigte Schöpfel dann einen Film, der sowohl das zuvor Gesehene wie auch das, was in den Werkshallen noch naturgetreu auf die Gruppe wartete, verdeutlichte. Im Natursteinwerk sorgten besonders die großen Gatter für reges Interesse. Erklärungen waren dort wegen des Lärms nicht möglich, sie erfolgten außerhalb der Hallen. Anschließend ging's dann zur Brotzeit ins Gasthaus Wittmann, wo die Lebenshilfe nicht unbekannt ist, findet dort doch im Wechsel mit dem Gasthaus Plenagl die alljährliche große Weihnachtsfeier statt, die Karl Riedlmeier für die Behinderten und Mitarbeiter der Werkstätten Gaimersheim ausrichtet. Bevor sich Riedlmeier namens der Behinderten und Betreuer bei Xaver Schöpfel bedanken konnte, wartete dieser noch mit einer besonderen Überraschung auf: Alle Teilnehmer an der Besichtigung wurden mit Juma-T-Shirts ausgestattet. Karl Riedlmeier wies noch daraufhin, dass die nächste Veranstaltung die Besichtigung der Brauerei Gutmann in Titting sein wird, wahrscheinlich noch vor der diesjährigen Weihnachtsfeier, die am 12. Dezember stattfindet.
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EK vom 12.08.2004 | EK vom 14.08.2004
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