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Allgemein:
Impressum
• bei viehhaltenden Betrieben ohne Wasserzwischenzähler
Alle Halter von Schweinen, Schafen, Pferden und Rindern, die bei der Berechnung der Abwassergebühren 2007 einen Abzug für die Versorgung der Tiere geltend machen wollen, haben bis zum 10. Januar 2007 der Gemeinde anhand der Meldungsvordrucke den Viehbestand zum 1. Januar 2007 mitzuteilen. Die Meldung muss mit der Meldung an die Tierseuchenkasse 2007 übereinstimmen.
Erfolgt keine Meldung, so wird davon ausgegangen, dass die Viehhaltung eingestellt wurde und im Gebührenjahr 2007 kein „Viehabzug" berücksichtigt werden muss.
• bei viehhaltenden Betrieben mit Wasserzwischenzähler
Ausstehende jährliche Meldungen sind umgehend in der VG Eichstätt einzureichen.
Die Meldungsvordrucke können über die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Herrn Wittmann, Tel. (0 84 21)97 40-31, angefordert oder über das Internet heruntergeladen werden:
www.pollenfeld.de/02Gemeinde/Vordrucke/Tiermeldung.pdf bzw.
www.pollenfeld.de/02Gemeinde/Vordrucke/Zwischenzaehler.pdf
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