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Berechnung von Abwassergebühren bei viehhaltenden

Berechnung von Abwassergebühren bei viehhaltenden Betrieben

Die Halter von Schweinen, Schafen, Pferden und Rindern haben Veränderungen ihres Tierbestandes zum 1. Januar 2005 gegenüber dem 1. Januar 2004 bis zum 10. Januar 2005 der Gemeinde schriftlich mitzuteilen. Der Meldungsvordruck kann in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt bei Herrn Wittmann, Telefon 08421 / 9740-31, angefordert oder im Internet unter www.pollenfeld.de/02Gemeinde/Vordrucke/Tiermeldung.pdf heruntergeladen werden.
Die Meldung dient zur Ermittlung des abzugsfähigen Frischwasserverbrauchs für die Tränkung von Tieren, wenn hierfür keine genauen Nachweise (eigene Wasseruhren) erbracht werden können. Die Anzahl der gemeldeten Tiere muss mit der Meldung an die Bayerische Tierseuchenkasse übereinstimmen. Erfolgt keine Meldung, werden die vorhandenen Daten übernommen.

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