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Impressum
Personen, die älter als 45 Jahre sind, können nur noch bis 31. Dezember 2004 freiwillige Beiträge für nicht anrechenbare Zeiten der Schulausbildung in der Rentenversicherung nachzahlen. Damit, so die bayerischen LVAen, können Lücken im Versicherungsverlauf aufgefüllt, die Bewertung verbessert und möglicherweise Rentenansprüche erreicht werden. Die Nachzahlung betrifft vor allem die Lücke vom 16. bis zum 17. Lebensjahr und die über acht Jahre hinaus gehende zeit der schulischen Ausbildung.
Die bayerischen LVAen empfehlen in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch um zu klären, ob sich eine Nachzahlung lohnt. Wo sich die Beratungsstellen befinden, erfährt man im Internetangebot der LVA auf der Homepage unter "Kontakt" sowie durch das kostenlose Servicetelefon 0800INFOLVA bzw. 08004636582.
Auch die VG Eichstätt steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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