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Schutzplanken für Kreisstraße nach Pfünz
Hitzhofen (dw) Bürgermeister Andreas Dirr gab in der Gemeinderatssitzung ein Antwortschreiben des Straßenbauamtes über die Errichtung von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen im Wald- und Steigungsbereich der Kreisstraße El 18, Teilstück zwischen Pfünz und Hofstetten bekannt. Es sollen nun in den gefährlichen Bereichen Schutzplanken angebracht werden und in den Steigungen griffigkeits-verbessernde Maßnahmen bei der Straßendecke vorgenommen werden. Andreas Dirr hatte auf Grund von drei tödlich verunglückten jungen Menschen aus dem Gemeindebereich innerhalb von drei Jahren dringend Handlungsbedarf gesehen. Angesichts der dramatischen Haushaltslage war die Kenntnisnahme des Prüfberichts über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1999 bis 2001 im Hitzhofener Gemeinderat eigentlich nur noch Vergangenheitsbewältigung. Die Kassenführung gibt demnach zu keinen Beanstandungen mehr Anlass. die Finanzlage kann als geordnet bezeichnet werden. Auf kostendeckende Einhebung von Gebühren für Kanalbenützung und im Bestattungswesen wurde hingewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans in Hofstetten wurde nun mit der gemeindlichen Stellungnahme zu den Wünschen der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligten zum Abschluss gebracht. Im Wesentlichen wurden keine gravierenden Einwände erhoben, lediglich die Grundstücksfläche hinter dem Feuerwehrhaus soll als Gemeinbedarfsfläche übernommen werden. Bei den Bedenken einiger Mobilfunkbetreiber wurde auf die beabsichtigte Errichtung eines Großmastes am Reisberg (Trinkwasserbehälter) hingewiesen. Auf Grund der gemeldeten Schülerzahlen wurde Franz Josef Beringer als weiterer Verbandsrat zur Hauptschule Gaimersheim benannt. Die Vorschläge als mögliche Schöffen beim Landgericht Ingolstadt sind Erwin Bauer, Manfred Bauer und Alfred Schimmer (alle Hofstetten). Peter Meier aus Hitzhofen beabsichtigt, auf der landwirtschaftlich ungenutzten, etwa 1,2 Hektar großen Grünfläche südlich der Straße „Am Sonnenhang" ein Damwildgehege zu errichten. Trotz einiger Einwände (Nähe Kinderspielplatz) spricht aus Sicht des Gemeinderats nichts Grundsätzliches dagegen, die artgerechte Haltung und das Nachbarschaftsrecht sind vom Bauamt zu überprüfen.
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